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   BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 463/07   

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https://dejure.org/2007,16547
BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 463/07 (https://dejure.org/2007,16547)
BVerfG, Entscheidung vom 16.04.2007 - 2 BvR 463/07 (https://dejure.org/2007,16547)
BVerfG, Entscheidung vom 16. April 2007 - 2 BvR 463/07 (https://dejure.org/2007,16547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzinteresse bei zeitlicher Verwirkung

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § ... 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 11; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Wegfall des Rechtsschutzinteresses an der Überprüfung ermittlungsbehördlicher Maßnahmen nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Verwirkung des Rechtsschutzinteresses gegen Maßnahmen der Steuerfahndung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.03.2006 - 2 BvR 371/06

    Rechtsschutz gegen die Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen auf Grund

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 463/07
    Es ist grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 -, juris).

    Obwohl die Beschwerdeführer rechtzeitig eine Entscheidung der Strafgerichte hätten herbeiführen können, sind sie unter Verhältnissen untätig geblieben, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 -, juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 463/07
    Es ist grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 -, juris).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 463/07
    Es ist grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 -, juris).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02

    Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 463/07
    Es ist grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 -, juris).
  • OLG München, 12.03.2021 - 1 Ws 125/21

    Verwirkung des Anspruchs auf gerichtliche Überprüfung einer erledigten

    Das öffentliche Interesse an der Wahrung des Rechtsfriedens kann in derartigen Fällen verlangen, die Anrufung des Gerichts nach langer Zeit untätigen Zuwartens als unzulässig anzusehen, so dass auch ein an sich unbefristeter Antrag nicht nach Belieben hinausgezogen oder verspätet gestellt werden kann, ohne unzulässig zu werden (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67, juris Rn. 18 u. 20; vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02, juris Rn. 6; vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04, juris Rn. 22; vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06, juris Rn. 5; vom 30. Mai 2006 - 2 BvR 1520/05, juris Rn. 4; vom 16. April 2007 - 2 BvR 463/07, juris Rn. 3 u. 6; vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07, juris Rn. 25).
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